Mehr als 25 Jahre "WISO" - das sind Wirtschaftskompetenz und Service für den Zuschauer. In jährlich bis zu 48 Sendungen mit rund 500 verschiedenen Themen beleuchtet "WISO" regelmäßig die Situation der Wirtschaft und der Bürger aus den unterschiedlichsten Perspektiven. Vom Ratschlag für den Kleinanleger bis zu den Verflechtungen der Finanzwelt, vom Praxistipp für den Verbraucher bis zu großen wirtschaftlichen Zusammenhängen – "WISO" war und ist ein verlässlicher Wegweiser. Jede "WISO"-Sendung enthält neben tagesaktuellen Beiträgen u. a. den "WISO"-Tipp. Hier präsentiert jeweils einer der vier Tipp-Redakteure geldwerte Spar- und Steuerratschläge. Weitere Informationen zur Sendung.
Aktuelle WISO-Tipps
Montag, 15.3.2010, 19.25 Uhr
Betreuungsunterhalt
In Sachen Ehegattenunterhalt für die Betreuung von Kindern herrscht große Unsicherheit. Denn die Gerichte entscheiden seit der Reform des Unterhaltsrechts nicht einheitlich. Die Politik hat den Richtern große Freiheiten eingeräumt und die nutzen sie nun. Grundsätzlich muss der betreuende Elternteil jetzt früher arbeiten gehen, als dies nach altem Recht vorgesehen war. Wie das genau aussieht, darüber sind sich die Richter alles andere als einig. Deswegen sollten die Betroffenen die Regeln genau kennen, um den Spielraum vor Gericht wirklich nutzen zu können. Welche Regeln für eine kurze Zahlung des Betreuungsunterhalts sprechen und welche Vorschriften dazu genutzt werden können, den Unterhaltsanspruch zu verlängern, erläutert Ihnen der WISO-Tipp am Montag, 15. März 2010.
Montag, 22.3.2010, 19.25 Uhr
Krankschreibung
Worauf Arbeitnehmer achten sollten!
Ob Erkältung oder Beinbruch: Ein Arbeitnehmer, der krank ist und zu Hause bleiben muss, hat einige Pflichten gegenüber seinem Chef. Auch ein Krankenhausaufenthalt entbindet ihn nicht davon, egal wie schlecht es ihm geht. Der Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, umgehend von der Krankheit zu erfahren, denn er muss notfalls für Ersatz sorgen. Wichtig ist, dass das ärztliche Attest pünktlich eingereicht wird. Auch die Krankenkasse sollte informiert werden, wenn die Genesung auf sich warten lässt. Kranke Arbeitnehmer müssen ihre Pflichten erfüllen, sonst droht eine Abmahnung. Wer trotz Krankheit einem Nebenjob nachgeht, riskiert sogar die Kündigung. Die Genesung darf nicht gefährdet werden, schließlich zahlt der Arbeitgeber den Lohn auch bei Krankheit weiter. Doch was gilt bei dauerhafter Erkrankung oder wenn der Arbeitnehmer im Urlaub erkrankt? Welche Risken gehen Arbeitnehmer ein, die trotz Krankheit weiterarbeiten? Der WISO-Tipp am Montag, 22. März 2010 klärt die Pflichten von Arbeitnehmern im Krankheitsfall.
Montag, 29.3.2010, 19.25 Uhr
Neue Schufa-Regeln
Mehr Transparenz beim Datensammlen
Das Versandhaus liefert nur per Nachnahme, das Autohaus kündigt den Leasingvertrag und das Handy gibt es nur noch mit Prepaid-Karte. Das alles, obwohl pünktlich die Rechnungen bezahlt wurden und es keine Schulden gibt. Irgendetwas läuft schief. Die Schufa kann der Grund dafür sein. Hier werden Daten von rund 65 Millionen Einwohnern gespeichert. Sie weiß, ob Kunden ein Girokonto, eine EC-Karte, einen Telefonvertrag oder einen Ratenvertrag mit dem Kaufhaus haben. Sie kennt die Höhe der Schulden, die Anzahl der Mahnbescheide und ob Kredite ordentlich abbezahlen werden. Das alles wird jahrelang gespeichert, auch nach Kontoauflösung. Mit dem sogenannten Scoring wird die Bonität zusätzlich überprüft, bisher mit einem undurchsichtigen Punktwertverfahren. Dabei können sich eine schlechte Wohngegend oder die Schulden der Nachbarn negativ auf die eigene Einstufung auswirken. Verbraucher- und Datenschützer kritisieren das Verfahren schon lange. Jetzt muss die Schufa Licht ins Dunkel ihres Punktesystems bringen. Ab ersten April 2010 verlangt das Bundesdatenschutzgesetz eine kostenlosen Auskunftsmöglichkeit und die Offenlegung der Berechnung. Was bedeutet das für Verbraucher und wie können sie auf ihren Score Einfluss nehmen? Diese und weitere Fragen beantwortet der WISO-Tipp am Montag, 29. März 2010.
Montag, 12.4.2010, 19.25 Uhr
Probleme mit dem Rentenbescheid
Eine Überprüfung durch das Bundesversicherungsamt hat es an den Tag gebracht: Viele Rentenbescheide sind fehlerhaft. Trotz Computertechnik sind die Rentenversicherungsträger nicht davor gefeit, sich zu verrechnen. Vor allem die Beratung lässt zu wünschen übrig. Bei der Überprüfung entdeckte das Amt ein neues Problem: Wer eine Arbeitsförderungs-Maßnahme (ABM) absolviert, verliert oft Rentenansprüche, weil die ABM-Zeiten mit der früheren Berufsausbildung verrechnet werden. Deswegen sollte jeder seine Rentendokumente unbedingt genau prüfen. Egal ob Renteninformation, Rentenauskunft oder Rentenbescheid, die Angaben müssen richtig und vollständig sein. Die Überprüfung ist nicht ganz einfach. Diese Unterlagen enthalten eine Menge Zahlen und Berechnungen. Worauf es beim Rentenbescheid und den anderen Rentendokumenten ankommt, zeigt der WISO-Tipp am Montag, 12. April 2010.
Montag, 19.4.2010, 19.25 Uhr
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Vorsicht: keine Absicherung im Ernstfall
Das Zusammenleben ohne Trauschein ist für junge Leute selbstverständlich geworden. Aber auch ältere Paare, die schon einmal verheiratet waren, verzichten gerne auf das Standesamt. Über die Konsequenzen machen sich die Meisten keine Gedanken. Bis heute ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft gesetzlich nicht geregelt. Stirbt einer der Partner, erbt der andere nichts. Selbst wenn er 30 Jahre mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat. Der Nachlass muss rechtzeitig geregelt werden, damit der Partner nicht leer ausgeht. Auch bei Trennung kann es zu bösen Überraschungen kommen – erst recht, wenn sich ein Partner zu Hause um die Kinder gekümmert hat. Wer hat Anspruch auf Unterhalt? Wie sieht es mit der Altersvorsorge aus? Welche Vollmachten sollten im Fall einer schweren Krankheit vorliegen? Und wie sinnvoll ist ein Partnerschaftsvertrag? Diese und weitere Fragen beantwortet der WISO-Tippp am Montag, 19. April 2010.
Montag, 26.4.2010, 19.25 Uhr
Börsengehandelte Indexfonds (ETF)
Kostengünstige Alternative zu Aktienfonds
Wer als Kleinanleger die Chancen der Aktienmärkte nutzen will, muss nicht mehr in teure Aktienfonds investieren. Es gibt mittlerweile eine günstige Alternative: börsengehandelte Indexfonds, die auch als ETF bezeichnet werden. Diese Fonds bilden jeweils einen bestimmten Index ab, also beispielsweise den DAX oder den Dow Jones. Sie entwickeln sich zwar nie besser als der zugrunde gelegte Index, aber dafür auch nie schlechter. Normale Aktienfonds schlagen selten den Vergleichsindex, sind aber viel teurer als die Indexfonds. Hier liegt der große Vorteil der Indexfonds, sie sind wesentlich günstiger als ein normaler Aktienfonds. Wiie man den richtigen Indexfonds für die Geldanlage findet, zeigt der WISO-Tipp am Montag, 26. April 2010.
