Vorgaben
Vorgaben für die Gestaltung von Sponsorhinweisen:
Berücksichtigung der Gestaltungsrichtlinien Sponsorhinweise vom 31.03.2005.
Vorgaben für das Sendematerial
- In der Regel müssen die Programmsponsoringtrailer auf Digital-Betacam, in anamorphem 16:9-Format angeliefert werden (Ausnahme: HDTV-Produktionen).
- Sollen verschiedene Motive ausgestrahlt werden, können diese auf einem Sendeband angeliefert werden.
- Beachten Sie bei der Produktion bitte, dass für eine optimale Sendeabwicklung über die vom ZDF eingesetzte Betacard der Ton 12 Frames nach dem 1. Bild beginnen sollte, andernfalls muss das Band, um ein "Anjaulen" des Tons zu verhindern, aus dem Schwarzen gestartet werden. Ebenso ist es für einen reibungslosen Übergang zum nachfolgenden Beitrag gewünscht, dass der Sponsorhinweis mit einem Bildüberhang oder einem Standbild von 4 Sekunden angeliefert wird.
Grundlage für das Programmsponsoring sind die Richtlinien für Werbung und Sponsoring vom 19. März 1993 und 22. September 2000 und die Regeln für die Praxis zur Gestaltung von Sponsorhinweisen gemäß Ziffer 10 der ZDF-Richtlinien für Werbung und Sponsoring vom 31.3.2005.