Wird von einem Werbetreibenden innerhalb eines Kalenderjahres mindestens das nachstehend genannte Bruttoumsatzvolumen abgenommen, so werden auf das klassische Volumen die in der Rabattstaffel aufgeführten Rabatte gewährt. Im Bruttoumsatzvolumen wird Sponsoring für die Rabattierung nicht berücksichtigt. Das ZDF Werbefernsehen berechnet und gewährt nur die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Rabatte und Preise. Grundlage der Abrechnung sind die bestätigten Buchungen. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Konzernrabatte bedürfen der schriftlichen Bestätigung des ZDF Werbefernsehens. Die Anfrage und der Nachweis über die Konzernzugehörigkeit sind gegenüber dem ZDF Werbefernsehen bis spätestens zum 30. Juni des Kalenderjahres schriftlich zu erbringen, ansonsten ist eine Berücksichtigung im betreffenden Jahr nicht möglich. Das ZDF Werbefernsehen gewährt einen Konzernrabatt für mehrere Werbetreibende, wenn eine kapitalmäßige Beteiligung des Mutterunternehmens an dem/den Tochterunternehmen mit mehr als 50 % am 1. Januar des Kalenderjahres besteht. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt, Konzernaustritte sind unverzüglich anzuzeigen, bei Konzernaustritten innerhalb eines Kalenderjahres findet allenfalls eine anteilige Rabattgewährung statt. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personen-Handelsgesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges zu erbringen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die gewährten Rabatte vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben. | | Rabattstaffel
ab: | € 0,40 Mio. | 1,0 % | | € 0,50 Mio. | 1,5 % | | € 0,75 Mio. | 2,0 % | | € 1,00 Mio. | 3,0 % | | € 1,50 Mio. | 4,0 % | | € 2,00 Mio. | 5,0 % | | € 2,50 Mio. | 6,0 % | | € 3,00 Mio. | 7,0 % | | € 3,50 Mio. | 8,0 % | | € 4,00 Mio. | 9,0 % | | € 5,00 Mio. | 10,0 % |
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